Schöne 2-Zimmer-Ferienwohnung in strandnaher Lage mit ca. 65 m², für max. 2 Personen
Diese hochwertig eingerichtete Ferienwohnung befindet sich im Obergeschoss des "Haus Weissenburg" in beliebter Wohngegend.
Über einen kleinen Flur gelangen Sie in den
Wohn-/Essbereich: Heller, großzügiger Wohnbereich mit Sofaecke, TV und einem Essplatz am Fenster für 3 Personen. Ebenfalls gelangen Sie von hier auf den kleinen West-Balkon. Ein weiterer kleiner Süd-Balkon rundet das Objekt ab.
Küche: Separate, helle Küche mit Mikrowelle inklusive Grill/ Backofenfunktion und einem Essplatz für 2 Personen.
Badezimmer: Innenliegendes Duschbad angrenzend zum Schlafzimmer.
Schlafzimmer: Gemütliches Doppelschlafzimmer mit großem Kleiderschrank.
Waschkeller im Haus: Waschmaschine, Trockner, Wäscheständer, Bügelbrett und Bügeleisen zur gemeinschaftlichen Nutzung.
Besonderheit Grundstück: Ein abschließbarer Fahrradschuppen steht zur Verfügung.
Lage: Diese Wohnung liegt in einer ruhigen, gepflegten Wohngegend in Wenningstedt. Der Strand sowie diverse Einkaufsmöglichkeiten und Restaurants sind fußläufig in wenigen Minuten erreichbar.
Haustiere: Max. 1 mittelgroßer Hund bis 50cm Rückenhöhe erlaubt. (kostenpflichtig)
Nichtraucherwohnung
Parkplatz: Zu dieser Wohnung gehört ab Buchungsdatum 01.07.2025 für Buchungen ab 2026 kein fest zugeordneter Parkplatz mehr. Für Gäste mit Aufenthalt bis Ende 2025 bleibt der Parkplatzanspruch für die Wohnungen 43/17 und 43/20 bestehen.
Wenn Sie auf dem öffentlichen Seitenstreifen vor dem Haus Weissenburg parken möchten, beachten Sie bitte die Regeln des Parkraumbewirtschaftungskonzept in Wenningstedt. Entstehende Kosten für das Parken gemäß der Parkraumbewirtschaftung in Wenningstedt und das Abstellen Ihres Fahrzeuges auf einem der öffentlichen und kostenpflichtigen Parkplätze in Wenningstedt auf Sylt werden Ihnen als Mieter dieser Wohnung erstattet.
Ausstattung
Belegungskalender
Lage
Saisonzeiten
Saison | Zeitraum | PREIS PRO ÜN AB |
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Stornierungsbedingungen
Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären und wird mit Zugang beim Vermieter wirksam. Mit dem Rücktritt sind folgende Entschädigungen fällig:
- ab 59 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises, mindestens die Anzahlung.
- ab 89 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises, mindestens die Anzahlung.
Tritt der Feriengast nicht ausdrücklich vom Vertrag zurück, wird der gesamte Mietpreis fällig, selbst wenn der Feriengast keine Leistungen des Vermieters in Anspruch nimmt.