Willkommen in unserer gemütlichen Ferienwohnung im charmanten Dorf Nieblum auf Föhr
Die Unterkunft bietet Platz für bis zu 4 Personen und ist ideal für Familien oder kleine Gruppen.
Ein gemütlicher Garten lädt zum Entspannen im Freien ein, perfekt für Sonnenbäder, Grillabende oder Kinder zum Spielen.
Die Ferienwohnung ist nur wenige Minuten vom Strand entfernt und bietet somit perfekte Voraussetzungen für Tagesausflüge ans Wasser.
Haustiere sind bei uns herzlich willkommen in unsrem umzäunten Garten, so dass auch Ihr Vierbeiner den Urlaub genießen kann. Freuen Sie sich auf einen erholsamen Aufenthalt in einer ruhigen und naturnahen Umgebung!
Der Südstrand in Wyk auf Föhr ist ein wunderschöner, langer Sandstrand, der zum Entspannen und Baden einlädt. Hier erwartet Sie feiner, heller Sand, der sanft ins Wasser abfällt – ideal für Familien mit Kindern. Der Strand bietet großzügige Flächen, um Sonne zu tanken, Volleyball zu spielen oder einfach nur die frische Nordseeluft zu genießen. Die Nähe zur Wyk-Promenade ermöglicht einen angenehmen Spaziergang entlang der Küste, mit Blick auf das offene Meer und die umliegende Natur. Der Südstrand ist ein beliebter Ort für Badegäste, Naturliebhaber und Erholungssuchende und bietet eine ruhige, entspannte Atmosphäre für einen unvergesslichen Strandtag.
Ausstattung
Belegungskalender
Lage
Saisonzeiten
Saison | Zeitraum | PREIS PRO ÜN AB |
---|---|---|
Hauptsaison 2025 | 13.06.2025 - 14.09.2025 | 141,01 € |
Midsaison 2025 | 14.09.2025 - 26.10.2025 | 121,39 € |
Nebensaison 2025 | 26.10.2025 - 20.12.2025 | 73,57 € |
Stornierungsbedingungen
Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären und wird mit Zugang beim Vermieter wirksam. Mit dem Rücktritt sind folgende Entschädigungen fällig:
- ab 21 Tage vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises, mindestens die Anzahlung.
- ab 45 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises, mindestens die Anzahlung.
Tritt der Feriengast nicht ausdrücklich vom Vertrag zurück, wird der gesamte Mietpreis fällig, selbst wenn der Feriengast keine Leistungen des Vermieters in Anspruch nimmt.