Verbringen Sie Ihren Urlaub im schönen Norden Deutschlands in unserer ca. 50 m² großen Ferienwohnung SF11 im Strandhochhaus Cuxhaven-Sahlenburg. Direkt am Strand gelegen, bietet die Wohnung im 11. Stock einen freien Blick über das Wattenmeer bis zur Insel Neuwerk.
Sie verfügt über ein separates Schlafzimmer mit Doppelbett, eine moderne, voll ausgestattete Küche, zwei Flatscreen-TVs, kostenloses WLAN sowie einen verglasten Westbalkon, der sich öffnen lässt und einen weiten Ausblick bietet. Erholung finden Sie am Strand, im hauseigenen Schwimmbad oder in zwei Saunen mit Ruheraum (gegen Gebühr). Beobachten Sie Kutschen zur Insel Neuwerk oder Kitesurfer auf dem Wasser. Ein kostenloser Parkplatz und ein Aufzug, der Sie direkt zur Wohnung bringt, sorgen für zusätzlichen Komfort.
Erkunden Sie das Wattenmeer, unternehmen Sie Spaziergänge durch Wald und Heidelandschaft oder genießen Sie einfach die Ruhe direkt am Strand – für einen entspannten Urlaub in Cuxhaven-Sahlenburg.
Auch Ihr Hund ist bei uns herzlich willkommen.
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Ausstattung
Belegungskalender
Lage
Saisonzeiten
Saison | Zeitraum | PREIS PRO ÜN AB |
---|---|---|
Nebensaison | 25.04.2025 - 29.06.2025 | 85,83 € |
Hauptsaison | 29.06.2025 - 26.08.2025 | 128,75 € |
Nebensaison | 26.08.2025 - 02.11.2025 | 85,83 € |
Schnupperzeit | 02.11.2025 - 19.12.2025 | 68,67 € |
Weihnachten | 19.12.2025 - 09.01.2026 | 91,96 € |
Schnupperzeit | 09.01.2026 - 21.03.2026 | 68,67 € |
Ostern | 21.03.2026 - 11.04.2026 | 91,96 € |
Nebensaison | 11.04.2026 - 01.07.2026 | 85,83 € |
Hauptsaison | 01.07.2026 - 01.09.2026 | 128,75 € |
Nebensaison | 01.09.2026 - 02.11.2026 | 85,83 € |
Schnupperzeit | 02.11.2026 - 19.12.2026 | 68,67 € |
Weihnachten | 19.12.2026 - 09.01.2027 | 91,96 € |
Stornierungsbedingungen
Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären und wird mit Zugang beim Vermieter wirksam. Mit dem Rücktritt sind folgende Entschädigungen fällig:
Tritt der Feriengast nicht ausdrücklich vom Vertrag zurück, wird der gesamte Mietpreis fällig, selbst wenn der Feriengast keine Leistungen des Vermieters in Anspruch nimmt.