FRIESISCH . GEMÜTLICH . MITTEN IN KEITUM
Die Dachgeschoss-Wohnung Zollhaus 2 im Gurstig 52 in Keitum bietet auf 94 m² Platz für maximal vier Personen. Das Ferien Domizil lebt vom großzügigen Wohn- und Essbereich, der sich bis zum First öffnet. Die geschickt in den Wohnraum integrierte Küche ist mit allem Komfort ausgestattet und erfreut sich bei Hobby- und Profiköchen großer Beliebtheit. Am geselligen Esstisch lässt es sich ordentlich »tafeln«, denn er bietet Platz für bis zu acht Personen. Angeregte Diskussionen, ausgiebige Gespräche führt man stilvoll in der gemütlichen Sitzgruppe am schönen Kamin. Auf der Empore, die über eine Leiter erreichbar ist, befindet sich ein besonderer Rückzugsort für Kinder. Mit zwei schönen Schlafzimmern sowie zwei Bädern ist das Dachgeschoss sehr familienfreundlich ausgestattet. Zur Wohnung gehören eine große Terrasse im Westen des Gartens gelegen sowie ein PKW-Stellplatz auf dem Grundstück, eine komplette Küchenausstattung, TV, WLAN, Musikanlage und iPod Dockingstation.“ Damals noch unter dänischer Hoheit wurde das Königliche Zollhaus sowie ein kleines Stallgebäude mitten in Keitum errichtet. Bis 1902 diente das Haus als Zollamt, welches dann nach Westerland verlegt wurde. Mitte der 90er Jahre sind beide Gebäude in Zusammenarbeit mit Fachleuten der Denkmalpflege liebevoll restauriert worden. In 2012 folgte erneut eine vollständige Renovierung, der eigentliche Luxus des Hauses besteht darin, inmitten Keitums in historischer Kulisse auf großem und modernem Raum wohnen und leben zu können.
Ausstattung
Belegungskalender
Lage
Saisonzeiten
Saison | Zeitraum | PREIS PRO ÜN AB |
---|---|---|
Nebensaison | 05.04.2025 - 15.05.2025 | 323,71 € |
Zwischensaison | 15.05.2025 - 28.06.2025 | 396,05 € |
Hochsaison | 28.06.2025 - 28.08.2025 | 476,98 € |
Zwischensaison | 28.08.2025 - 09.10.2025 | 396,05 € |
Nebensaison | 09.10.2025 - 06.11.2025 | 323,71 € |
außer Saison | 06.11.2025 - 22.12.2025 | 241,55 € |
Hochsaison | 22.12.2025 - 05.01.2026 | 476,98 € |
außer Saison | 05.01.2026 - 28.03.2026 | 241,55 € |
Nebensaison | 28.03.2026 - 10.05.2026 | 323,71 € |
Zwischensaison | 10.05.2026 - 08.07.2026 | 396,05 € |
Hochsaison | 08.07.2026 - 23.08.2026 | 476,98 € |
Zwischensaison | 23.08.2026 - 04.10.2026 | 396,05 € |
Nebensaison | 04.10.2026 - 01.11.2026 | 323,71 € |
außer Saison | 01.11.2026 - 22.12.2026 | 241,55 € |
Hochsaison | 22.12.2026 - 05.01.2027 | 476,98 € |
Stornierungsbedingungen
Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären und wird mit Zugang beim Vermieter wirksam. Mit dem Rücktritt sind folgende Entschädigungen fällig:
- ab 60 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises, mindestens die Anzahlung.
- ab 90 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises, mindestens die Anzahlung.
- ab 180 Tage vor Mietbeginn: 20 % des Mietpreises, mindestens die Anzahlung.
Tritt der Feriengast nicht ausdrücklich vom Vertrag zurück, wird der gesamte Mietpreis fällig, selbst wenn der Feriengast keine Leistungen des Vermieters in Anspruch nimmt.